Rechtsanwalt Dr. Heinrich Groß

Jahrgang 1940, rechtswissenschaftliches Studium an der Universität München, Assessorexamen in München. Promotion an der Universität München mit der ersten umfassenden Untersuchung des Bauträgerrechts, Kanzleigründer und seit 1972 als Anwalt selbständig, verstorben im März 2006

Herr Rechtsanwalt Dr. Groß war Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. seit deren Gründung 1971 sowie Mitglied im Arbeitskreis Bauvertragsrecht bei einer Deutschen Gesellschaft für Baurecht und des Vereins zur Förderung von Forschung und Lehre im Privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg e.V., Institut für Verfahrensrecht. Herr Rechtsanwalt Dr. Groß war ständiger Mitarbeiter der BauR und der IBR, hat zahlreiche Aufsätze und Festschriftbeiträge verfasst, war Mitherausgeber und Mitkommentator (DIN 18 334) im Beck´schen VOB-Kommentar zur VOB Teil C sowie Autor der im WEKA-Verlag erschienenen Veröffentlichung „VOB - Haftungs- und Prozessrisiken aus Bauverträgen“